Impressum
Hauptsitz
Simpex Electronic AG
Binzackerstrasse 33
CH-8620 Wetzikon
CHE-108.018.777 MWST
P +41 44 931 10 10
contact(at)simpex.ch
Manufaktur
Simpex Electronic SA
en Bas-le-Port 1
CH-2088 Cressier
Quellennachweise
© Verwendete Bilder
istockphoto.com
Fotolia.com
Simpex Electronic AG
Copyright
Alle Inhalte wie Bilder, Grafiken, Fotos, Texte und das Simpex-Logo sind im ausschliesslichen Nutzungsrecht der Simpex Electronic AG mit Sitz in Wetzikon/Schweiz oder den jeweiligen Rechtsinhabern.
Design, Entwicklung und Hosting
this:matters GmbH | WordPress Agentur
Hasen 64
6424 Lauerz
thismatters.agency
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Waren und Dienstleistungen. Durch schriftliche Abrede können Abweichungen hiervon vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Annahme durch Simpex Electronic AG. Für Bedingungen, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
2. Offerten, Preise und Zahlungsbedingungen
Offerten, Preise und Zahlungsbedingungen werden schriftlich abgegeben. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Dokument festgehalten. Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer, Fracht, Porto und Verpackung, in der offerierten Währung. Bei Auslandlieferungen sind allfällige Zollkosten und -gebühren vom Kunden zu tragen. Preisaufschläge von Zulieferern, grössere Kursschwankungen, erhöhte Zollgebühren und zusätzliche fiskalische Belastungen, die während der Vertragserfüllung eintreten, berechtigen Simpex Electronic AG zu Preisanpassungen. Diese werden dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Der Kunde kann den Nachweis für die Preiserhöhungen verlangen. Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden. Zahlungen dürfen vom Kunden aus keinem Grund zurückbehalten oder ausgesetzt werden, weder bei Reklamationen noch bei anderen vorgebrachten Ansprüchen. Die Verrechnung allfälliger Gegenforderungen ist nicht zulässig. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Simpex Electronic AG. Hält ein Kunde die Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden alle ausstehenden Guthaben von Simpex Electronic AG zur sofortigen Zahlung fällig. Für weitere Aufträge, auch bestätigte, steht es der Simpex Electronic AG frei, die Konditionen sofort und unangekündigt zu ändern und/oder Waren nur noch gegen Vorauszahlung zu liefern. Werden Simpex Electronic AG nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, ist Simpex berechtigt, die Leistung nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Erfolgt keine Vorauszahlung innerhalb einer angemessenen von Simpex angesetzten Frist, ist Simpex berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Verpackung, Versand, Kleinmengen-Zuschlag
Transporte erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gemäss den Lieferbedingungen FCA CH-8620 Wetzikon, Incoterms 2020, ohne Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Verzollungskosten. Nutzen und Gefahr gehen ab Übergabe der Ware an das Transportunternehmen am Domizil der Simpex Electronic AG auf den Kunden über. Die Versicherung gegen Schäden aller Art ist Sache des Bestellers. Die Verpackung wird zusammen mit dem Porto verrechnet. Sämtliche Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Für Kleinmengenlieferungen unter einem Netto-Warenwert von CHF 100.— wird ein Zuschlag von CHF 15.— pro Lieferung/Rechnung erhoben.
4. Abschluss
Aufträge werden verbindlich mit der Auftragsannahme durch Simpex Electronic AG. Die Auftragsannahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung in schriftlicher Form. Simpex Electronic AG kann schriftliche Bestellungen anfordern. Nachträgliche Abreden und Änderungen von erteilten Aufträgen müssen vom Kunden schriftlich vorgelegt und von Simpex Electronic AG mit einer neuen Auftragsbestätigung bestätigt werden. Der Umtausch oder die Warenrücknahme von Handelsteilen ist nicht vorgesehen. Bei kundenspezifischen Aufträgen ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
5. Auftragserfüllung
Der Lieferumfang richtet sich nach den Auftrags- bzw. Vertragsbedingungen, Teillieferungen sind jedoch zulässig. Offerten sind immer unverbindlich. Die Gültigkeit der Offerte wird jeweils im Dokument angegeben. Mit der Auftragsbestätigung werden, sofern möglich, verbindliche Lieferfristen abgegeben. Nachträgliche Terminänderungen werden schriftlich mit einer neuen Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Aufträge sind erfüllt, wenn der Liefergegenstand zum vereinbarten Liefertermin dem Spediteur/Frachtführer übergeben wurde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Fertigungs- und Reparaturaufträge gelten als erfüllt, wenn die in Auftrag gegebenen oder zur Reparatur angelieferten Waren gemäss den Spezifikationen des Kunden zum vereinbarten Termin ausgeführt wurden. Reparaturarbeiten gelten auch dann als erfüllt, wenn die angelieferten Waren nicht mehr in einen funktionstüchtigen Zustand gebracht werden können.
Entwicklungsaufträge gelten als erfüllt, wenn nach der Freigabe der Muster durch den Kunden und der Ausführung eventueller Korrekturen dem Kunden die endgültigen Muster inkl. Dokumentation zum vereinbarten Termin zugestellt wurden.
Bei Übermittlung von elektronisch erstellten Daten via elektronische Medien ist der Kunde verpflichtet, unvollständige Übermittlung oder Unklarheiten jeglicher Art sofort an Simpex Electronic AG zu melden. Simpex Electronic AG lehnt jegliche Verantwortung für Schäden ab, die aus Übermittlungsfehlern entstehen können.
Abruftermine und -mengen können, soweit keine festen Vereinbarungen getroffen wurden, nur im Rahmen der Lieferungs- oder Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht an oder ruft er sie bei entsprechender Vereinbarung nicht fristgerecht ab, so ist Simpex ohne Hinterlegung der Ware berechtigt, den vereinbarten Preis zu fordern.
6. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt entbinden Simpex Electronic AG von der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht auf Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche gegenüber Simpex Electronic AG.
Ereignisse höherer Gewalt sind Mobilmachung, Krieg, Sabotage, Streik, Aussperrung, behördliche Massnahmen oder Verfügungen über Arbeits- oder Lieferbeschränkungen, Embargos, Beschränkung der Energieversorgung, Pandemie-Situationen, Überschwemmung, Sturm, Feuer und sonstige Elementarereignisse. Weitere Ereignisse höherer Gewalt sind Maschinenausfall von mehr als 5 Arbeitstagen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Komponenten und anderen Materialien zur Vertragserfüllung, Verzug im Transport oder Verkehrsunterbrechungen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, informiert Simpex Electronic AG den Kunden umgehend.
7. Gewährleistung
Ohne spezielle Kundenvorgaben werden die Produkte gemäss internen Richtlinien geprüft. Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Waren umgehend auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel, Fehllieferungen oder unvollständige Lieferungen sofort, jedoch spätestens innert 7 Tagen der Simpex Electronic AG anzuzeigen, ansonsten gilt die Lieferung als korrekt erfolgt. Im Falle von versteckten Mängeln gilt nach Entdeckung ebenfalls eine sofortige Rügepflicht, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen. Die Mitteilung an Simpex hat schriftlich zu erfolgen und muss mindestens Angaben der Mängel, Abweichungen und Beobachtungen enthalten. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung erlöschen alle Gewährleistungsansprüche. Gleiche Fristen gelten für die Ausführung von Entwicklungsarbeiten sowie Fertigungs- und Reparaturaufträge im Auftrag von Kunden. Eine sonstige oder weitergehende Sach- oder Rechtsgewährleistung des Verkäufers besteht nicht. Insbesondere gewährleistet der Verkäufer nicht, dass sich die Lieferung zum vorausgesetzten Gebrauch eignet und keine Drittrechte verletzt. Die Gewährleistung des Verkäufers beschränkt sich auf Herstellungs- oder Materialfehler, die er nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung beheben kann. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter sowie Softwareprobleme. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse. Des Weiteren haftet der Verkäufer nicht für Transportschäden der Ware. Solche Schäden sind direkt gegenüber der ausliefernden Poststelle oder dem Spediteur geltend zu machen. Wird Simpex Electronic AG ein Datenträger oder ein Produkt mit einem darin enthaltenen Datenspeicher übergeben, muss der Kunde in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust rechnen. Für eine ordnungsgemässe Datensicherung und den Schutz seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Simpex Electronic AG übernimmt keine Haftung für den allfälligen Verlust von Daten. Die Gewährleistungsfrist für die Vertragsprodukte beginnt mit der jeweils vertragskonformen Lieferung der Vertragsprodukte an den Kunden und endet gemäss der im Einzelvertrag vereinbarten Gewährleistungsfrist (abhängig vom Unterlieferant/Produkt).
Simpex Electronic AG ist berechtigt, dem Kunden während der Prüfung des Garantieanspruchs nach eigenem Ermessen ein Ersatzgerät / Austauschgerät zur Verfügung zu stellen (Austausch unter Vorbehalt). Der Austausch findet unter der (aufschiebenden) Bedingung des tatsächlichen Vorliegens eines Garantiefalles und ohne Kostenfolge für Simpex Electronic AG für allfällig anfallende Arbeiten für den Ein- und Ausbau des Ersatzgerätes statt. Das Eigentum am Austauschprodukt geht erst nach Garantiezusage durch Simpex Electronic AG auf den Kunden über. Im Falle der Ablehnung eines Garantiefalles durch die Simpex Electronic AG hat der Kunde die Wahl zwischen dem Erwerb des Ersatzgerätes zum Warenwert im Zeitpunkt der Übergabe oder der Rücksendung des Ersatzgerätes auf eigene Kosten.
Simpex Electronic AG führt bei berechtigter Reklamation innert nützlicher Frist die Nachbesserungsarbeiten an Waren gemäss den gemeldeten Mängeln aus. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sind Nachbesserungsarbeiten an Waren erfolglos, so beschränkt sich die Haftung auf einen kostenlosen Ersatz der defekten Ware. Sind Ersatzlieferungen nicht möglich, wird der Kaufpreis gegen Rückgabe der mangelhaften Ware erstattet.
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, zudem wird die leichte Fahrlässigkeit gemäss Obligationenrecht wegbedungen.
Im Übrigen lehnt Simpex Electronic AG die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
- unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
- Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
- unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
- höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Simpex Electronic AG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
8. Reparatur ausserhalb der Gewährleistung
Die Kosten einer Reparatur, die nicht unter die Gewährleistung nach Ziffer 7 fallen, trägt der Kunde. Die Simpex Electronic AG behält sich das Recht vor, die Kosten für die Überprüfung der Mängelrüge sowie die Kosten für den Versand dem Kunden zu belasten, wenn die Mängel nicht feststellbar sind oder nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fallen.
9. Eigentums- und Urheberrechte
Für alle Offerten, Zeichnungen, Entwürfe und alle anderen Unterlagen behalten sich Simpex‘ Lieferwerke, bzw. Simpex das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Die genannten Unterlagen werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen ohne Simpex‘ schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert werden. Für Waren oder Leistungen, welche gemäss Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen des Kunden, geliefert oder erbracht werden, gewährleistet dieser, dass weder Immaterialgüterrechte und noch andere Rechte Dritter verletzt werden. Ausserdem verpflichtet sich der Kunde, Simpex im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte schadlos zu halten.
10. Beistellung von Komponenten, Mess und Prüfmitteln
Für beigestellte Komponenten liegt die Verantwortung allein beim Kunden. Stellt Simpex Electronic AG an beigestellter Ware Mängel fest, kann der Fertigungsprozess unterbrochen werden. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Die Lieferzeit verlängert sich in einem solchen Fall mindestens um die Zeit des Unterbruchs. Stellt ein Kunde Mess- und Prüfmittel zur Verfügung, ist der Kunde für Eichung, Wartung und Überprüfung verantwortlich.
11. Gültigkeit, Erfüllungsort und Gerichtstand
Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Simpex behält sich jedoch das Recht vor, diese Bestimmungen sowie weitere, das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer betreffende Regelungen (z.B. betreffend Datenschutz, Nutzung der Website) jederzeit zu ändern oder einzuführen. Sind oder werden aus irgendwelchen Gründen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so gelten die übrigen Bestimmungen unverändert weiter. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Ersatzbestimmungen zu vereinbaren, die den Unwirksamen in ihrem Regelungsgehalt möglichst nahe kommen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Deutsch, Französisch und Englisch abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung von Waren und Dienstleistungen, sowie Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten für beide Parteien ist CH – 8620 Wetzikon. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Februar 2024 bis auf weiteres.